AGB B2B

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Sitztechnik GmbH

1. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Für den Geschäftsverkehr der Sitztechnik GmbH (im Folgenden „wir“/“uns“), FN 226820 i, Au 23, AT-6134 Vomp, mit ihrem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden „Kunde“) gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr zwischen uns und dem Kunden, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

1.2. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss, Kostenvoranschlag

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung des Kunden gilt erst mit unserer ausdrücklichen Auftragsbestätigung als angenommen, womit ein Vertrag zu Stande kommt.

2.2. Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, sind unsere Kostenvoranschläge unverbindlich. Ein Kostenvoranschlag wird von uns nach bestem Wissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.

2.3. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, werden wir den Kunden davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich, und es können diese Kosten in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt.

2.4. Wenn die Erstellung eines Kostenvoranschlags mit aufwändigen Vorarbeiten (z.B. Berechnungen, Messungen, Erstellung von Plänen etc.) verbunden ist und es im Anschluss zu keiner Beauftragung durch den Kunden kommt, behalten wir uns vor, für den betreffenden Kostenvoranschlag ein angemessenes Entgelt zu verrechnen.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Unsere Preise sind in EURO angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe verrechnet. Allfällige Gebühren sind vom Kunden zu bezahlen.

3.2. Unsere jeweils aktuelle Preisliste gilt bis auf jederzeitigen Widerruf. Die angeführten Preise verstehen sich „Ab Werk“ bzw. „ex works“ INCOTERMS 2010 und daher insbesondere exklusive der Kosten für Transport, Montage oder Installation.

3.3. Von uns erbrachte Dienstleistungen (z.B. Montage, Einschulung etc.) werden dem Kunden zu angemessenen Preisen gesondert verrechnet. Für Dienstleistungen, die an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen sowie zu anderen Zeiten als der Normalarbeitszeit (Montag – Donnerstag 8 bis 17 Uhr, Freitag 8 bis 15:30 Uhr) erbracht werden, wird ein Zuschlag von 50 % angesetzt.

3.4. Allfällige bei uns anfallende Reisekosten und Spesen werden ebenfalls gesondert verrechnet.

3.5. Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zulässig.

3.6. Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminsverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminsverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminsverlust sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Kaufvertrag auf Kosten des Kunden in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung samt Nebenkosten vollständig abgedeckt ist.

3.7. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt wurden.

3.8. Soweit während des Bestellvorgangs keine anderen Zahlungsmöglichkeiten und/oder Konditionen angeboten werden, ist die Zahlung im Voraus binnen sieben Tagen ab Zugang der Auftragsbestätigung auf das von uns bekanntgegebene Konto zu leisten.

3.9. Für den Fall, dass wir von uns gelieferte Waren außerhalb der Gewährleistung freiwillig zurücknehmen (im Folgenden „Retouren“), verrechnen wir eine angemessene Bearbeitungsgebühr sowie einen angemessenen Abzug für die allenfalls bereits erfolgte Nutzung und Gebrauchsspuren. Verpackungs- und Versandkosten werden im Fall von Retouren nicht erstattet. Bei Retouren allenfalls ausgestellte Gutschriften können nicht in bar abgelöst werden, sondern sind für den Bezug weiterer unserer Waren und Leistungen einlösbar.

 

4. Erfüllungsort, Gefahrtragung und Eigentumsvorbehalt

4.1. Für sämtliche unserer Lieferungen werden die Klauseln „Ab Werk“ bzw. „ex works“ gemäß den INCOTERMS 2010 vereinbart, soweit die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes vorsehen oder sonst ausdrücklich anderes vereinbart wird.

4.2. Erfüllungsort ist die Geschäftsanschrift unseres Unternehmens laut Punkt 1.1.

4.3. Für Daten geht die Gefahr des Untergangs bzw der Veränderung der Daten beim Download und beim Versand via Internet mit dem Überschreiten unserer Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.

4.4. Jede Lieferung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für die betreffende Lieferung und aller damit verbundenen Kosten und Spesen unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt).

4.5. Im Falle einer Weiterveräußerung an Dritte vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises tritt der Kunde schon jetzt seine Kaufpreisforderung gegen diesen Dritten zahlungshalber an uns ab.

 

5. Abnahme und Teillieferung

5.1. Der Kunde ist verpflichtet, die von uns zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen.

5.2. Mit der Lieferung „Ab Werk“ bzw „ex works“ INCOTERMS 2010 gelten gelieferte Waren als abgenommen.

5.3. Sofern Installations- und/oder Montageleistungen vereinbart sind, gilt die Leistung zum frühesten der nachfolgenden Zeitpunkte als abgenommen: (i) wenn die Abnahme vom Kunden bestätigt wird; (ii) wenn die installierte Lieferung oder Leistung operativ in Betrieb genommen wird; oder (iii) spätestens vier Wochen nach erfolgter Installation.

5.4. Dienst- und Regieleistungen gelten mit tatsächlicher Erbringung als abgenommen.

5.5. Unsere Lieferungen und Leistungen sind stets teilbar. Bei Teillieferungen sind Teilabnahmen zulässig.

 

6. Verzug

6.1. Die Lieferfristen und -termine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden.

6.2. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur schriftlich und unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest zwei Wochen möglich. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.

6.3. Zum vereinbarten Termin nicht abgenommene Ware wird von uns für die Dauer von drei Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

6.4. Für den Fall des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % pro Jahr vereinbart.

 

7. Gewährleistung

7.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme gemäß Punkt 5.

7.2. Im Falle von Mängeln hat der Kunde während der gesamten Gewährleistungsfrist zu beweisen, dass diese bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen sind. Die Beweislastumkehr zugunsten des Kunden gemäß § 924 ABGB oder einer allfälligen Nachfolgeregelung wird damit ausgeschlossen.

7.3. Auftretende Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen.

7.4. Wir sind im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

7.5. Sofern wir Mängel außerhalb der Gewährleistung beheben oder andere Dienst- und/oder Regieleistungen erbringen, werden diese in angemessener Höhe nach Aufwand verrechnet.

7.6. Das Rückgriffsrecht des Kunden gemäß § 933b ABGB oder einer allfälligen Nachfolgeregelung wird ausgeschlossen.

7.7. Außer im Falle ausdrücklicher Zusicherung leisten wir keine Gewähr für die Tauglichkeit unserer Ware für einen bestimmten vom Kunden vorgesehenen Zweck (insb. betr. die Möglichkeit der behördlichen Genehmigung von Kfz-Umbauten). Selbst bei ausdrücklicher Zusicherung der Tauglichkeit haften wir hierfür nur dann, wenn die Montage entweder durch uns oder sonst in fachgerechter Weise erfolgt ist.

 

8. Schadenersatz

8.1. Zum Schadenersatz sind wir in allen in Betracht kommenden Fällen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt in zwölf Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger.

8.2. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haften wir nicht.

8.3. Im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung mit der Höhe des Zehnfachen des zugrundeliegenden Auftragswerts begrenzt.

 

9. Gerichtsstand und Rechtswahl

9.1. Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag zwischen uns und dem Kunden entstehenden Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz unseres Unternehmens laut Punkt 1.1. vereinbart. Unbeschadet dessen sind wir berechtigt, Klagen gegen den Kunden auch am Unternehmenssitz des Kunden einzubringen.

9.2. Liegt der Unternehmenssitz des Kunden außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz, kommt Punkt 9.1 nicht zur Anwendung. In diesem Fall sind alle Streitigkeiten aus einem Vertrag zwischen uns und dem Kunden bei der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) geltend zu machen und nach deren Schiedsordnung (Wiener Regeln) von einem oder drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig zu entscheiden. Die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Englisch, falls nicht einvernehmlich davon abgegangen wird. Der Schiedsort ist AT-6020 Innsbruck.

9.3. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sämtliche Verträge, auf welche die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar sind, unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der österreichischen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

 

10. Sonstiges

10.1. Soweit dies einer angemessenen Nutzung unserer Waren und Leistungen nicht entgegensteht, ist der Kunde verpflichtet, über sämtliche ihm von uns zur Verfügung gestellten oder sonst auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zu uns bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese Geheimnisse ohne unsere Zustimmung Dritten in keiner Weise zugänglich zu machen. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde, Informationen nur auf „need-to- know“-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden.

10.2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir ihn bzw. sein Unternehmen als Referenz auf unserer Website und in sonstigen Werbeunterlagen angeben, soweit hierfür keine Verwendung personenbezogener Daten des Kunden erforderlich ist.

10.3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Bestimmungen. Die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, die der rechtsunwirks

10.4. Änderungen oder Ergänzungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sämtlicher Verträge, auf welche die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar sind, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

10.5. Schriftlichkeit iSd vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet die Übermittlung von Erklärungen per Post, Zustelldienst, E-Mail, Fax oder durch persönliche Übergabe.

Stand: 06.05.2019

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